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Kosten

Die im konkreten Fall anfallenden Kosten legen wir unseren Mandanten im ersten Gespräch detailliert dar. Unsere Mandanten wissen bereits im Vorfeld, welche Kosten auf sie zukommen können.

1. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG, festgelegt. Es wird nach gesetzlichen Vorschriften abgerechnet. Entscheidend ist das Rechtsgebiet, der Streitwert und die Tätigkeit des Rechtsanwalts.

2. l.d.R. findet das Erstberatungsgespräch (auch telefonisch möglich) statt. Es dient als pauschale Einstiegsberatung. Für den Fall, dass der Mandant Verbraucher ist, beträgt das Honorar für ein Erstberatungsgespräch höchstens € 190,- zzgl. MwSt. Maßgeblich für die konkrete Höhe sind insbesondere der Streitwert, Dauer der Beratung und Schwierigkeit. Das Honorar der Erstberatung wird auf das Honorar angerechnet, das für eine weitergehende Tätigkeit anfällt. Bei reiner Beratungstätigkeit ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung obligarorisch.

3. Bei außergerichtlichen Tätigkeiten besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung auf Zeit- oder pauschaler Basis. Im gerichtlichen Verfahren dürfen die gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine Honorarvereinbarung jedoch nicht unterschritten werden.

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